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   LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11   

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LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 (https://dejure.org/2011,71389)
LG Duisburg, Entscheidung vom 19.10.2011 - 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 (https://dejure.org/2011,71389)
LG Duisburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 (https://dejure.org/2011,71389)
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  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    - Ein eigenständiger Haushalt besteht nicht, solange die Haushaltsführung des Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung eingegliedert ist (BFH Beschluss vom 02.02.2010 - VI B 117/09, FG E. Beschluss vom 10.06.2010 - 3 V 56/10 A (E); FG C. Urteil vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09).

    Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- und Haupthaushalt (FG C. Urteil vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spreche - je länger die Beschäftigung dauere - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befinde und die weitere zur Verfügung stehende Heimatwohnung lediglich für Besuchs- bzw Ferienzwecke vorgehalten werde; erhebliches Gewicht bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes komme für eine Anerkennung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung auch den Umständen zu, ob in der nicht in der Nähe der Arbeitsstätte befindlichen Wohnung die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, ob sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend dort aufhalten würden und ob ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten dort zusammenlebe (vgl. Urteile des BFH vom 10.02.2000 - VI R 60/98, 22.02.2001 - VI R 192/97, 09.08.2007 - VI R 10/06 und 02.12.2009 - VI B 124/08, ).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    Eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. AO aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben entfällt selbst dann nicht, wenn den zuständigen Finanzbehörden alle für die Steuerfestsetzung bedeutsamen Tatsachen bekannt waren und zudem sämtliche Beweismittel bekannt und verfügbar waren (vgl. BGH Beschluss vom 14.12.2010 - 1 StR 275/10).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spreche - je länger die Beschäftigung dauere - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befinde und die weitere zur Verfügung stehende Heimatwohnung lediglich für Besuchs- bzw Ferienzwecke vorgehalten werde; erhebliches Gewicht bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes komme für eine Anerkennung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung auch den Umständen zu, ob in der nicht in der Nähe der Arbeitsstätte befindlichen Wohnung die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, ob sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend dort aufhalten würden und ob ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten dort zusammenlebe (vgl. Urteile des BFH vom 10.02.2000 - VI R 60/98, 22.02.2001 - VI R 192/97, 09.08.2007 - VI R 10/06 und 02.12.2009 - VI B 124/08, ).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spreche - je länger die Beschäftigung dauere - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befinde und die weitere zur Verfügung stehende Heimatwohnung lediglich für Besuchs- bzw Ferienzwecke vorgehalten werde; erhebliches Gewicht bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes komme für eine Anerkennung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung auch den Umständen zu, ob in der nicht in der Nähe der Arbeitsstätte befindlichen Wohnung die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, ob sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend dort aufhalten würden und ob ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten dort zusammenlebe (vgl. Urteile des BFH vom 10.02.2000 - VI R 60/98, 22.02.2001 - VI R 192/97, 09.08.2007 - VI R 10/06 und 02.12.2009 - VI B 124/08, ).
  • BFH, 02.02.2010 - VI B 117/09

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Wechselwirkung zwischen

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    - Ein eigenständiger Haushalt besteht nicht, solange die Haushaltsführung des Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung eingegliedert ist (BFH Beschluss vom 02.02.2010 - VI B 117/09, FG E. Beschluss vom 10.06.2010 - 3 V 56/10 A (E); FG C. Urteil vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09).
  • BFH, 02.12.2009 - VI B 124/08

    Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spreche - je länger die Beschäftigung dauere - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befinde und die weitere zur Verfügung stehende Heimatwohnung lediglich für Besuchs- bzw Ferienzwecke vorgehalten werde; erhebliches Gewicht bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes komme für eine Anerkennung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung auch den Umständen zu, ob in der nicht in der Nähe der Arbeitsstätte befindlichen Wohnung die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, ob sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend dort aufhalten würden und ob ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten dort zusammenlebe (vgl. Urteile des BFH vom 10.02.2000 - VI R 60/98, 22.02.2001 - VI R 192/97, 09.08.2007 - VI R 10/06 und 02.12.2009 - VI B 124/08, ).
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